Gebühren

Generell sind sämtliche Klagen gebührenpflichtig. Die Gebühren für die Schlichtungsverfahren sind im Vergleich zu den Gebühren bei Gericht gering. Die Kantone erlassen eigene Gebührenverordnungen.

Arbeitsrechtliche Klagen sind bis zu einer Forderungssumme von CHF 30‘000.00 gebührenfrei. Höhere Forderungen unterstehen der Gebührenverordnung.

Kontakt

Schweizerischer Verband der Friedensrichter und Vermittler SVFV
Stefan Brunner
Friedensrichteramt Bezirk Kriens
Villastrasse 1
6010 Kriens

+41 123 45 67
Kontaktieren Sie uns

Kontakt

Abonnieren

Neuigkeiten von dieser Website abonnieren.
Künftige Beiträge bekommen Sie automatisch in ihren Posteingang.